11-12-2012, 14:25
Vielen Dank für den Bericht, hat Spass gemacht den zu lesen.
"Ach wissen Sie, ich halte nichts von Anwälten. Ich hab da ein Internetforum mit ein paar verbitterten Ahnunglosen" :-)
Da sind ja nun eine Menge Dinge genau so passiert wie vorhergesagt. Paarebene-Elternebene, Verhalten der Anwältin, Sinnhaftigkeit bestimmer Anträge...
Die Anwältin hat aber indirekt recht, dass auch Väter meistens durch eigene Fehler scheitern und mit falschen Vorstellungen in den Gerichtssaal gehen. Man muss gar nicht toll sein, der grösste Gewinn ist es bereits, sich nicht selber zu demontieren. Diesmal wars zum Glück die Mutter, die das live vorgeführt hat.
In dem Beschluss sind vier dicke Pluspunkte drin, aber auch zwei Minuspunkte. Die richterliche Argumentation gegen die gemeinsame Sorge und gegen gemeinsame Übernachtungen ist nicht begründet. Eine besondere Gefahr liegt in dem Gesprächstermin nächsten Oktober. Ich hatte eine ähnliche Regelung, die sich als Sprengstoff erwiesen hat. Nach ein paar Monaten kriegen viele Exen wieder gewaltig Oberwasser und nutzen die Gelegenheit, es wieder zu probieren. Ich kann dem Vater nur raten, auch im Oktober sehr klar und fest zu bleiben und sich nicht an das "ich will sie hier nicht wieder sehen" der Richterin (die übliche Verabschiedung durch Familienrichter übrigens) zu halten. Und wenn es schon vorher Ärger gibt, ausgefallenen Umgang, dann vorher vor Gericht. Da die Richterin ja keine anderen Ordnungsmittel wollte, muss sie eben nacharbeiten.
Bei den Pluspunkten sticht der Entzug der VKH und die gerichtlich angeordnete Unterlassung des Exengeschwalles hervor. Das machen wenig Richter, mit der VKH ist sie sogar einem Kollegen in den Rücken gefallen. Dieser Punkt ist für die Kindsmutter schmerzhaft und hat sofortige Folgen, er kostet sie gleich mal unerwartet Geld.
Ich denke, nach diesem Termin ist der Vater auch wieder besser motiviert. Wie ihr seht, war es richtig, vor Gericht zu gehen.
(11-12-2012, 13:10)RAttin schrieb: "Entweder Sie haben wirklich einen sehr sehr guten Anwalt, oder Sie sind ein Naturtalent."
"Ach wissen Sie, ich halte nichts von Anwälten. Ich hab da ein Internetforum mit ein paar verbitterten Ahnunglosen" :-)
Da sind ja nun eine Menge Dinge genau so passiert wie vorhergesagt. Paarebene-Elternebene, Verhalten der Anwältin, Sinnhaftigkeit bestimmer Anträge...
Die Anwältin hat aber indirekt recht, dass auch Väter meistens durch eigene Fehler scheitern und mit falschen Vorstellungen in den Gerichtssaal gehen. Man muss gar nicht toll sein, der grösste Gewinn ist es bereits, sich nicht selber zu demontieren. Diesmal wars zum Glück die Mutter, die das live vorgeführt hat.
In dem Beschluss sind vier dicke Pluspunkte drin, aber auch zwei Minuspunkte. Die richterliche Argumentation gegen die gemeinsame Sorge und gegen gemeinsame Übernachtungen ist nicht begründet. Eine besondere Gefahr liegt in dem Gesprächstermin nächsten Oktober. Ich hatte eine ähnliche Regelung, die sich als Sprengstoff erwiesen hat. Nach ein paar Monaten kriegen viele Exen wieder gewaltig Oberwasser und nutzen die Gelegenheit, es wieder zu probieren. Ich kann dem Vater nur raten, auch im Oktober sehr klar und fest zu bleiben und sich nicht an das "ich will sie hier nicht wieder sehen" der Richterin (die übliche Verabschiedung durch Familienrichter übrigens) zu halten. Und wenn es schon vorher Ärger gibt, ausgefallenen Umgang, dann vorher vor Gericht. Da die Richterin ja keine anderen Ordnungsmittel wollte, muss sie eben nacharbeiten.
Bei den Pluspunkten sticht der Entzug der VKH und die gerichtlich angeordnete Unterlassung des Exengeschwalles hervor. Das machen wenig Richter, mit der VKH ist sie sogar einem Kollegen in den Rücken gefallen. Dieser Punkt ist für die Kindsmutter schmerzhaft und hat sofortige Folgen, er kostet sie gleich mal unerwartet Geld.
Ich denke, nach diesem Termin ist der Vater auch wieder besser motiviert. Wie ihr seht, war es richtig, vor Gericht zu gehen.