11-12-2012, 16:37
(11-12-2012, 15:02)Jessy schrieb: 500 km Entfernung sind tatsächlich ein Problem
Da sich die gemeinsame Sorge nur auf ganz wenige Entscheidungen (die alle nicht unerwartet kommen) bezieht, spielt die Entfernung keine Rolle. Wenn es so wäre, dann müsste man Eltern, die berufsbedingt mal weiter auseinander sind die gemeinsame Sorge entziehen.
Die Rechtspflege fällt beim Sorgerecht indirekt auf ihre eigenen Lügen vom Recht der wichtigen und häufigen Mitsprache herein, mit denen sie die Menschen täuscht. Genauer betrachtet ist das Sorgerecht eine fast leere Hülle. Wichtig wird es für den Vater, wenn die Ex noch weiter wegzieht oder wirklich Mist baut. Dann erhöht der Vater die Chancen, zugunsten der Kinder einzugreifen. Und genau bei Exen wie seiner wäre das sehr wichtig.
Die pauschale Behauptung, die Entfernung stünde der gemeinsamen Sorge entgegen ist nicht substantiiert, in der nächsten Instanz (die ihr natürlich nicht anrufen werdet) wäre das vermutlich kritisiert worden. Der Beschluss ist insgesamt schon ein grosser Fortschritt, auch wenn solche Punkte nicht gut entschieden wurden.