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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#15
(21-03-2009, 22:43)Max schrieb: Das Einwohnermeldeamt gibt es ja nicht mehr. Jetzt heißt das Ding BÜRGERBÜRO, ...

Ja Max, das mag bei dir so sein, aber eben nicht überall.

(21-03-2009, 22:43)campesino schrieb: Wie sieht es aus, wenn die Voraussetzung:

- das Kind ist mit Nebenwohnsitz beim Vater gemeldet, wo es die Wochenenden verbringt.

nicht erfüllt werden kann, weil die Kindesmutter den Meldebogen nicht mit-unterschreibt.

Kann Mann diese Unterschrift außergerichtlich erzwingen oder muss Mann sie einklagen?

Kannst du es dir leisten mit deinem Kind in den Urlaub zu fahren? Vieleicht noch ins Ausland? Es gibt da Länder, da braucht das Kind einen eigenen Reisepass. Und wenn du den von Mama ausgehändigt bekommen hast, gehst du damit schnell mal im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro vorbei und meldest die Nebenwohnung an. Kriegt die Mama dann nicht mal mit.

PS: Ich gehe mal davon aus, dass gemeinsames Sorgerecht vorliegt.
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von Momik - 22-03-2009, 00:38

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