22-03-2009, 00:38
Zitat von p:
Gut, ist hier nicht so. Ich habe gerade im Melderecht Baden-Württemberg nachgeschaut und keine Vorschrift gefunden, dass nur bei Genehmigung der Mutter der Zweitwohnsitz der Kinder beim Vater eingetragen wird.
Wird sich wahrscheinlich um eine ergänzende Verwaltungsvorschrift handeln.
Ich werde schriftlich den Antrag auf Zweitwohnsitz meiner Kinder stellen und zugleich verlangen, dass sie mir die Rechtsgrundlage für die Genehmigung durch die Mutter nennen.
Ahne schon, dass dann wieder irgendwelches abgehobenes Beamtendeutsch zu übersetzen sein wird.
Zitat:"Das ist Melderecht und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Ich habe schon von Vätern gehört, die den Nebenwohnsitz ohne mütterliche Unterschrift angemeldet haben."
Gut, ist hier nicht so. Ich habe gerade im Melderecht Baden-Württemberg nachgeschaut und keine Vorschrift gefunden, dass nur bei Genehmigung der Mutter der Zweitwohnsitz der Kinder beim Vater eingetragen wird.
Wird sich wahrscheinlich um eine ergänzende Verwaltungsvorschrift handeln.
Ich werde schriftlich den Antrag auf Zweitwohnsitz meiner Kinder stellen und zugleich verlangen, dass sie mir die Rechtsgrundlage für die Genehmigung durch die Mutter nennen.
Ahne schon, dass dann wieder irgendwelches abgehobenes Beamtendeutsch zu übersetzen sein wird.