(11-12-2012, 18:01)p schrieb: Verklagt zu werden und blechen zu müssen sind keine vagen Hoffnungen, sondern ein Top-Grund, Grenzen und Folgen von Verweigerung der Verursacherin beizubringen.
Sehe ich genauso, soll sie blechen. Und das schöne ist, sie hat noch Anspruch auf rund 450 Euro mir gegenüber. Sowas läßt sich dann sehr leicht verrechnen. Titel gegen Titel sozusagen
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