11-12-2012, 18:56
Ich überlege gerade ob ich ihr anbieten sollte, auf den kurz vor Klageeinreichung stehenden Zugewinnanspruch meinerseits zu verzichten. Anbieten darf man sowas ja mal, ihre Reakion würde sie entlarven, sofern sie drauf eingeht. Schließlich gibt es den Stress nur, weil am 07.12. letzte Frist war, entsprechende Auskunft zu erteilen, bzw. meinen Vergleichsvorschlag anzunehmen. Die Frist ist verstrichen, statt dessen wurde Schottland gecancelt ... klarer Fall von Rache.