12-12-2012, 14:19
Jutta Wagner beklagt Geldmangel in ALG-II-Bedarfsgemeinschaften, von hälftig ungelernten AE und deren ganz eigenen Kindern. Diese bescheidene Düsseldorfer Tabelle lässt ihre Klientel erneut leer ausgehen.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...ensbedarf/
Zitat:In Wirklichkeit verhält es sich so, dass bei Alleinerziehenden mit einem Kind im Schnitt 222 Euro ankommen, was zwölf Prozent der ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen ausmacht. Mit durchschnittlich 397 Euro erhalten Alleinerziehende mit zwei Kindern 17 Prozent der ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen und mit 492 Euro Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern 18 Prozent. Dies zeigt die im September 2010 veröffentlichte Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2008) des Statistischen Bundesamts.Kann mir das mit den Beträgen (im Schnitt 222 Euro)mal bitte jemand erklären?
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...ensbedarf/
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)