12-12-2012, 15:36
gefunden:
In der EVS 2008 (4 Jahre alt!) unter 6.5, 6.6 und 6.7 sind die Beträge als
"26 Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen, darunter ..... 29 Unterstützung von privaten Haushalten.."
aufgeführt. In Relation stellt sie das zu den ausgabefähigen Ausgaben in Spalte 37.
Dabei sind in Spalte 37 alle Einnahmearten enthalten, wie Erträge aus Vermögen, Transfer aus öffentlichen Kassen und was da so in Frage kommt. Zum Beispiel betragen die kompletten Bezüge aus ALG II incl. Sozialgeld bei alleinerziehender mit einem Kind 220,-- €. Vater zahlt also im Schnitt mehr als der Staat für beide. Mit ihrer Interpretation vergisst sie dabei auch, dass der Transfer aus privaten Haushalten nicht nur den Unterhalt für das Kind bedeutet sondern auch noch den für die ggf. faule Mutter. Die von Wagner herausgelesenen Relationen stimmen vorn und hinten nicht. Sind letztlich nur irgendwelche herausgegriffenen Zahlen aus einer sehr alten Statistik, in der der Kindergeldbetrag noch 155,--€ pro Kind betrug.
In der EVS 2008 (4 Jahre alt!) unter 6.5, 6.6 und 6.7 sind die Beträge als
"26 Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen, darunter ..... 29 Unterstützung von privaten Haushalten.."
aufgeführt. In Relation stellt sie das zu den ausgabefähigen Ausgaben in Spalte 37.
Dabei sind in Spalte 37 alle Einnahmearten enthalten, wie Erträge aus Vermögen, Transfer aus öffentlichen Kassen und was da so in Frage kommt. Zum Beispiel betragen die kompletten Bezüge aus ALG II incl. Sozialgeld bei alleinerziehender mit einem Kind 220,-- €. Vater zahlt also im Schnitt mehr als der Staat für beide. Mit ihrer Interpretation vergisst sie dabei auch, dass der Transfer aus privaten Haushalten nicht nur den Unterhalt für das Kind bedeutet sondern auch noch den für die ggf. faule Mutter. Die von Wagner herausgelesenen Relationen stimmen vorn und hinten nicht. Sind letztlich nur irgendwelche herausgegriffenen Zahlen aus einer sehr alten Statistik, in der der Kindergeldbetrag noch 155,--€ pro Kind betrug.