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OLG Koblenz vom 12.01.2010 zum Wechselmodell, weitere Urteile anderer Gerichte
#19
Etwas zum Kindergeldbezug beim Wechselmodell mit interessantem Nebenton: OLG Frankfurt/M. vom 20.04.2012, Az. 2 WF 101/1

Volltext im Scan: http://familienanwaelte-marburg.de/pdf/udm0512.pdf

Kindergeld erhält wie schon zu Paarzeiten der Vater. Der Vater meint, die Kinder wären überwiegend bei ihm, die Mutter meint es wäre ein Wechselmodell. Beide hätte wohl gerne das Kindergeld aufs eigene Konto.

Zunächst prüft das Gericht die Frage, ob überhaupt ein Wechselmodell besteht. Dabei kommt es auf interessante Ergebnisse. Es käme nicht nur auf die Zeit an, die die Kinder beim jeweiligen Elternteil verbringen: "So hat z.B. die Betreuung während der Nacht durch Beaufsichtigung des Schlafes trotz der zeitlichen Ausdehnung insgesamt eine sehr viel geringere Wertigkeit als etwa die tatsächlich Betreuung der Kinder in den Tagesstunden, also Zubereitung von Essen, Betreuung etwa der Hausaufgaben..."

Netter Ansatz, auch für Umgangsväter. Wenn die Mutter die Kinder in irgendwelche Betreuungseinrichtungen schickt und nur abends zwei Stunden hat, wiegt das ein Umgangswochenende beim Vater kaum auf -> Wechselmodell :-)
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OLG Koblenz 20.04.2012, Az. 2 WF 101/1 - von p__ - 12-12-2012, 17:22
AG Erfurt und AG Heidelberg zum Wechselmodell - von Nappo - 20-11-2014, 01:06

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