12-12-2012, 18:07
Deine Informationen sind zu ungenau, @ Sockenmonster.
Weswegen schreibt deine Anwältin ans Gericht? Was wurde beantragt? Du HAST doch schon eine Umgangsregelung, es geht ja hier letztlich nur darum deinen Ex wieder dazu zu bringen, sich daran zu halten.
Wie also sah die ursprüngliche Umgangsregelung aus? Waren Ordnungsmittel enthalten?
Eine EA ist eine Einstweilige Anordnung, die z.B. besagen könnte, dass du deine Kinder weiter sehen kannst, auch wenn das mit deinem LG noch ungeklärt ist. Dein Ex wird also zur Herausgabe der Kinder verdonnert.
Um dir da aber noch weiter helfen zu können, braucht es mehr Details.
Wenn du deine Kinder zu dir holen willst, müssten definitiv deine Kinder - vor allem die Älteren - mit deutlichen Aussagen nachhelfen.
Prnizipiell mag ich ja auch nicht über deine Anwältin meckern, aber mehr als alle 14 Tage ein Schreiben ans Gericht sollte schon drin sein.
Weswegen schreibt deine Anwältin ans Gericht? Was wurde beantragt? Du HAST doch schon eine Umgangsregelung, es geht ja hier letztlich nur darum deinen Ex wieder dazu zu bringen, sich daran zu halten.
Wie also sah die ursprüngliche Umgangsregelung aus? Waren Ordnungsmittel enthalten?
Eine EA ist eine Einstweilige Anordnung, die z.B. besagen könnte, dass du deine Kinder weiter sehen kannst, auch wenn das mit deinem LG noch ungeklärt ist. Dein Ex wird also zur Herausgabe der Kinder verdonnert.
Um dir da aber noch weiter helfen zu können, braucht es mehr Details.
Wenn du deine Kinder zu dir holen willst, müssten definitiv deine Kinder - vor allem die Älteren - mit deutlichen Aussagen nachhelfen.
Prnizipiell mag ich ja auch nicht über deine Anwältin meckern, aber mehr als alle 14 Tage ein Schreiben ans Gericht sollte schon drin sein.