12-12-2012, 19:09
Ja, hätte nur vermutlich vor dem BGH keinen Bestand.
Der hatte ja schon mal (sinngemäß) entschieden, dass z.B. Kindergartenzeiten dem Elternteil zugeordnet werden, der das Kind hin bringt.
Der hatte ja schon mal (sinngemäß) entschieden, dass z.B. Kindergartenzeiten dem Elternteil zugeordnet werden, der das Kind hin bringt.