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vertraglich noch gemeinsame Wohnung
#8
(12-12-2012, 15:20)Austriake schrieb: wenn Du deiner Ex jetzt entgegenkommst, vor allem finanziell, wird sie mit weiblicher Logik davon ausgehen, das dies immer so sein wird.

In familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist Großzügigkeit fast immer ein Fehler.
Sie weckt nur neue Begehrlichkeiten.
Man löscht auch kein Feuer mit Löschpapier.
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RE: vertraglich noch gemeinsame Wohnung - von beppo - 12-12-2012, 19:49

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