12-12-2012, 22:10
Man kann diese Zeit ja durchaus dem Elternteil zuordnen, der das Kind hinbringt, aber gemäss dem OLG Koblenz müsste man sie als geringwertig einstufen.
Die vielen Urteile zum Wechselmodell sind zwar fast durchweg negativ, aber man kann auch Positives finden:
Die vielen Urteile zum Wechselmodell sind zwar fast durchweg negativ, aber man kann auch Positives finden:
- Es gibt sie! Noch vor wenigen Jahren schafften es Wechselmodellforderungen nicht einmal vor Gericht. Die wachsende Urteilszahl jetzt auch auf OLG-Ebene bedeutet einen eindeutigen Druck durch wechselmodelleinfordernde Eltern auf die Gerichte. Eltern lassen sich immer weniger wegdrücken, sondern klagen und gehen die Instanzen rauf.
- Die Begründungen gegen das Wechselmodell durch die Richter werden durch die Veröffentlichung der Urteile ans Tageslicht gezogen. So falsch und vorgestrig wie sie sind, macht sie das fass- und angreifbar. Die Ablehnung wegen Streit lässt sich vielleicht noch einige Zeit verteidigen, aber die Begründung mit dem hin- und herzigeunern (dieser Ausdruck zum Wechselmodell stammt von einem Anwaltsverein) wird unter Beschuss geraten. Spätestens, wenn Leute wie der Experte Jan Piet de Man auf deutsch publizieren, den "Vater" der belgischen Sorgerechtsregelungen.
- Je mehr Tatbestände rund um das Wechselmodell entschieden werden, desto normaler wird das Wechselmodell werden, weil die Wege dabei breiter und eindeutiger werden.