13-12-2012, 05:58
@Dzombo
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, willst Du die Umgangsasngelegenheit erst im März anleiern, wenn auch das Gutachten aus der Adoption da ist.
Das eine Gutachten muss mit dem was der VB meint aber nichts zu tun haben.
Fang jetzt schon mit diesem Schritt an. Bis ein Gericht entscheidet, dauert es sowieso.
In der Berufung kannst Du das Gutachten dann immer noch vorlegen.
lg
Robert
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, willst Du die Umgangsasngelegenheit erst im März anleiern, wenn auch das Gutachten aus der Adoption da ist.
Das eine Gutachten muss mit dem was der VB meint aber nichts zu tun haben.
Fang jetzt schon mit diesem Schritt an. Bis ein Gericht entscheidet, dauert es sowieso.
In der Berufung kannst Du das Gutachten dann immer noch vorlegen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.