13-12-2012, 15:14
(13-12-2012, 08:20)Skipper schrieb: Es wurde Dzombo bereits erkläret, daß es im Umgangsverfahren nicht um Feststellung der Erziehungsfähigkeit gehen wird, da er nicht erziehungsberechtigt ist.seltsame Logik!
Das zu schlussfolgern und zu empfehlen ist sehr riskant und könnte für eine böse Überraschung sorgen.
Ich arbeite gerade einen Fall ab, in dem die KM behauptet -und frech belegt- der Vater gefährde durch seine Erziehungsunfähigkeit massiv das Kindeswohl, weswegen Umgang ganz ausgesetzt, ansonsten nur unter Aufsicht stattfinden soll.