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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#58
[Vollquote des darüberliegenden Postings gelöscht]
Ich zahle 225€ also 100% Mindestunterhalt.
Nachdem ich auf Aufforderungen von JA nicht reagiert habe ( da ich bereits im Ausland lebte ) hat JA die ganze Sache zu Gericht weitergegeben, Gericht beschließ das ich meine Einkünfte darlegen muss! Jetzt ist denen aufgefallen das ich nicht in D lebe und ich bekomme ein Brief wo ich mich dazu äußern muss.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 13-12-2012, 16:56

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