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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#61
@kuwals

Wie ich hier mitbekomme, handelt es sich nicht um eine Nachfrage zur Äusserung der Staatsanwaltschaft sondern um die Aufforderung eines Zivilgerichtes um Auskunft deines Einkommens.

Wenn du im Ausland lebst, gelten folgende Grundsaetze (normalerweise)

Da der Gerichtsstand in Deutschland ist, musst du dein Einkommen auch aus dem Ausland mitteilen, wie gesagt, nomalerweise.

Wenn du das nicht tust oder nicht tun willst, kann dir im Ausland nichts passieren aber dann kann das deutsche Gericht dir fiktiv Einkommen unterstellen und den Unterhaltsbetrag selbst festlegen.
Zwangsmittel kann das deutsche Gericht nicht anordnen, weil es normalerweise über das ausländische Gericht eine Amtshilfe stellen muss in dem Land, wo du wohnst.
Wenn das deutsche Gericht das nicht tut, weil es den langwierigen und sehr zeitintensiven Umweg über das Rechtshilfeverfahren so umgehen will, laufen eventuelle Zwangsgelder ins Leere weil es SO nicht statthaft ist und somit im Ausland nicht eingetrieben werden könnte. Das weiss das Gericht und somit würde dementsprechend auch nichts in der Richtung anordnen.

Ob du jetzt der Aufforderung nachkommen willst, liegt in deinem Ermessen, passieren tut dir nichts.

Ich habe damals meine Gehaltsabrechnungen (unterhalb des Existenzminimums, Deal mit Arbeitgeber) geschickt und man hat mir dann zivilrechlich unterstellt, das ich absichtlich so wenig verdienen will im Ausland um keinen Unterhalt zahlen zu wollen und man hat mich einfach fiktiv so festgesetzt als wenn ich in Deutschland leben würde und genug verdienen würde das ich Unterhalt zahlen kann.
Gejuckt hat es mich nicht, aber halt noch mit dem Vorteil, das der fiktive Unterhaltsbetrag nicht im Ausland eingetrieben werden kann, weil es ausserhalb Deutschlands in fast keinem Land (ausser Österreich und Schweiz) fiktive Einkommensfeststellungen gibt. Den glücklichen Umstand habe ich aber erst sehr viel später erfahren und nun ist es bei mir so, das ich ich Deutschland Unterhaltsschulden habe, aber in Spanien nicht und diese auch nicht eingetrieben werden können.

An deiner Stelle würde ich folgendes machen:

Schicke deine Gehaltsabrechnungen wenn sie niedrig sind. Wenn sehr hoch, dann komme der Aufforderung nicht nach. Sollen die sich doch ihren Reim machen und dich festssetzen. Du zahlst ja KU (Mindestbetrag), also kann es dir wurscht sein, was die denken oder machen.

Bei mir haben die sich in jahrelangen Versuchen, mir habhaft zu werden und Vollstreckungen anzuleiern und Anzeigen zu erstatten die Zähne ausgebissen. Dabei hatte ich noch soviel in petto um die richtig zu ärgern, aber soweit sind die gar nicht gekommen.
Mittlerweile hat der gesamte deutsche Aparat (kindgeschmissende Urlauberin, Jugendamt, Gericht, deutscher Anwalt, Staatsanwaltschaft usw.) aufgegeben und schickt mir einmal im Jahr per normaler Post eine deutsche Schuldenstandsmessung, die mich nicht interessiert und mich zudem noch amüsiert.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von gleichgesinnter - 13-12-2012, 18:12

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