(13-12-2012, 16:55)p schrieb: Wenn schon heiraten, dann genau die richtige Taktik. Die Massgaben des Unterhaltsrechts sagen:
- die wichtigste Eheeigenschaft eurer Partnerin ist ihr Bankkonto und ihr Job.
Nur zur Ergänzung, weil es mich selbst gerade betrifft: eine Heirat mit einer einkommensstarken, vermögenden Frau verbietet sich auch dann, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim müssen. Durch die Heirat ist man plötzlich selbst gutverdienend und vermögend und kann dem Sozialamt die Pflegekosten erstatten (Stichwort: Elternunterhalt, Schwiegerkinderhaftung). Eventuell erhöht sich auch der Kindesunterhalt für das Kind aus der früheren Beziehung. Ich gehöre also zur "Sandwich-Generation" (Unterhalt zahlen, oben und unten).
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.