13-12-2012, 21:33
Hi zusammen,
eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Wir haben heute den Schrieb zur vergangenen Umgangsverhandlung bekommen. Inhalt passt soweit, nur eines macht mich etwas stutzig:
Der Wisch kam mit normaler Post, also ohne Einschreiben oder sonstige Dokumentation.
Sofern ich weiß, ist ein Beschluss etwa so aufgebaut:
Überschrift: Beschluss
Text: Hiermit wird beschlossen, blablabla - Inhalt -
gefolgt von der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung.
In unserem Schrieb allerdings lautet die Überschrift "Vermerk", dann kommt der Formalienzeugs mit anwesenden Personen, etc. und dann kommt unter "Vereinbarung" die eigentlichen Ergebnisse. Darunter steht dann:
Beschluss:
1. Die Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.
2. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Keine Begründung, kein Rechtsbehelfszeugs.
Ist das wirklich ein echter Beschluss, oder nun doch ein Vergleich?
Für mich sieht es aus wie ein Zwischending, quasi ein Beschluss bei dem sich die Richterin die Begründung und das Beschwerderecht spart, weil im Prinzip ja alles einvernehmlich geklärt wurde.
Ein Vergleich kann es nicht sein, da mein LG explizit auf einen Beschluss bestanden hat und die Richterin auch ins Diktiergerät wörtlich gesprochen hat: "Das eben Verlesene wird beschlossen."
Falls jemand Erfahrung damit hat, freue ich mich über Aufklärung.
eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Wir haben heute den Schrieb zur vergangenen Umgangsverhandlung bekommen. Inhalt passt soweit, nur eines macht mich etwas stutzig:
Der Wisch kam mit normaler Post, also ohne Einschreiben oder sonstige Dokumentation.
Sofern ich weiß, ist ein Beschluss etwa so aufgebaut:
Überschrift: Beschluss
Text: Hiermit wird beschlossen, blablabla - Inhalt -
gefolgt von der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung.
In unserem Schrieb allerdings lautet die Überschrift "Vermerk", dann kommt der Formalienzeugs mit anwesenden Personen, etc. und dann kommt unter "Vereinbarung" die eigentlichen Ergebnisse. Darunter steht dann:
Beschluss:
1. Die Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.
2. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Keine Begründung, kein Rechtsbehelfszeugs.
Ist das wirklich ein echter Beschluss, oder nun doch ein Vergleich?
Für mich sieht es aus wie ein Zwischending, quasi ein Beschluss bei dem sich die Richterin die Begründung und das Beschwerderecht spart, weil im Prinzip ja alles einvernehmlich geklärt wurde.
Ein Vergleich kann es nicht sein, da mein LG explizit auf einen Beschluss bestanden hat und die Richterin auch ins Diktiergerät wörtlich gesprochen hat: "Das eben Verlesene wird beschlossen."
Falls jemand Erfahrung damit hat, freue ich mich über Aufklärung.