13-12-2012, 22:11
Zu viel Rechtsdeutsch, oder ?
Also, ein Beschluss ist ein Beschluss wenn Beschluss drüber steht. Ein Vergleich ist kein Beschluss, kann aber mit einem solchen vermischt sein, wenn z.b. zusätzlich zur einvernehmlichen Einigung Teile vom Gericht beschlossen werden müssen, z.b. Wenn man sich über die kostenverteilung nicht eing werden würde, oder aber der Anspruch auf VKH zu beschließen war.
Bei euch hört sich das so an, dass ihr euch grundlegend mit der andren partei geeinigt habt, da aber ein Beschluss gefordert wurde, das Gericht inhaltlich eurer Vereinbarung gefolgt ist und das dann beschlossen hat.
Also, ein Beschluss ist ein Beschluss wenn Beschluss drüber steht. Ein Vergleich ist kein Beschluss, kann aber mit einem solchen vermischt sein, wenn z.b. zusätzlich zur einvernehmlichen Einigung Teile vom Gericht beschlossen werden müssen, z.b. Wenn man sich über die kostenverteilung nicht eing werden würde, oder aber der Anspruch auf VKH zu beschließen war.
Bei euch hört sich das so an, dass ihr euch grundlegend mit der andren partei geeinigt habt, da aber ein Beschluss gefordert wurde, das Gericht inhaltlich eurer Vereinbarung gefolgt ist und das dann beschlossen hat.