13-12-2012, 22:26
*g* Mit Rechtsdeutsch hab ich als ehemalige Jurastudentin eher weniger Probleme, aber die Antwort klang mehr so nach Unterhaltsproblematik (Zwangsvollstreckung, etc.).
So ganz schlau bin ich allerdings immer noch nicht.
Du schreibst, ein Beschluss ist ein Beschluss wenn Beschluss drüber steht.
Bei uns steht aber Vermerk drüber, Vereinbarung in der Mitte und Beschluss ganz unten. Und so ein komischer Mischmasch ist mir persönlich bisher eben noch nicht untergekommen...
Ist bei einem Beschluss nicht eigentlich auch der Rechtsbehelfsbelehr zwingend vorgeschrieben?
So ganz schlau bin ich allerdings immer noch nicht.
Du schreibst, ein Beschluss ist ein Beschluss wenn Beschluss drüber steht.
Bei uns steht aber Vermerk drüber, Vereinbarung in der Mitte und Beschluss ganz unten. Und so ein komischer Mischmasch ist mir persönlich bisher eben noch nicht untergekommen...
Ist bei einem Beschluss nicht eigentlich auch der Rechtsbehelfsbelehr zwingend vorgeschrieben?