13-12-2012, 23:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2012, 23:44 von Absurdistan.)
Es ist bestimmt ein Vergleich wenn der Rechtsbelehrkram fehlt. Denn gegen einen Vergeleich geht keine Beschwerde da einvernehmlich. und beschlossen ist dann nur der Gegenstandswert.
Ich bin gerade mal seit etwa 14 Monaten ein betroffener und etwas erschrocken wie tief ich in der Thematik drinstecke und wie unwissend ich vorher war.
Ich bin gerade mal seit etwa 14 Monaten ein betroffener und etwas erschrocken wie tief ich in der Thematik drinstecke und wie unwissend ich vorher war.