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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#64
(13-12-2012, 18:12)gleichgesinnter schrieb: und schickt mir einmal im Jahr per normaler Post eine deutsche Schuldenstandsmessung

Diese Freude wird einem auch beschert, wenn man in D bleibt :-)
Leider schicken die den Brief nicht unserer Freude wegen. Da gehts um vorbeugende und preisgünstige Verhinderung einer Verwirkung. Die Greifer möchten sich nämliche die Chance offenhalten, dich doch noch abzuzocken.

Möglichkeiten kann es mit der Zeit genug geben. Beispiele: Eine Erbschaft aus Deutschland, Beginn von Rentenzahlungen deren Anwartschaften vielleicht nicht hoch sind, die man aber noch vor der Auswanderung in D erworben hat (wird dann an der Quelle gepfändet), unerwartete Rückkehr des Schuldners, europäische Vereinigung unter der deutschen Unterhaltfaust....
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von p__ - 13-12-2012, 23:50

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