14-12-2012, 00:51
gut, noch einmal von vorne.
Es gibt wahrscheinlich mehrere seiten.
Auf der ersten seite das protokoll.
Auf der zweiten seite mit der überschrift "vereinbarung" ,oder, so den inhalt.
auf der dritten seite mit der überschrift "beschluss" oder "beschlossen und verkündet" die kostenentscheidung, der verfahrenswert, die fsmiliengerichtliche billigung und (hoffentlich aber wohl nicht) den hinweis auf 89 famfg.
wenn dem so ist, dann ist es ein vergleich.
Es gibt wahrscheinlich mehrere seiten.
Auf der ersten seite das protokoll.
Auf der zweiten seite mit der überschrift "vereinbarung" ,oder, so den inhalt.
auf der dritten seite mit der überschrift "beschluss" oder "beschlossen und verkündet" die kostenentscheidung, der verfahrenswert, die fsmiliengerichtliche billigung und (hoffentlich aber wohl nicht) den hinweis auf 89 famfg.
wenn dem so ist, dann ist es ein vergleich.