14-12-2012, 09:49
(14-12-2012, 00:35)iglu schrieb: rechtsbehelfskram gibt es nicht, wir sind hier nicht beim jobcenter!
Nur der Vollständigkeit halber und ganz neu:
Bundesgesetzblatt 2012 Teil I Nr. 57 vom 11.12.12 regelt mit Wirkung ab sofort, ab 1.1.13 oder ab 1.1.14 die Einführung von Rechtsbehelfsbelehrungen für alle anfechtbaren Entscheidungen. (Bei Verfahren mit Anwaltspflicht aber nicht unbedingt.)