14-12-2012, 16:56
(13-12-2012, 22:26)Jessy schrieb: als ehemalige Jurastudentin ...nach sowas suchen wir im Väterwiderstand.de verzweifelt!
Vielleicht hilft ein Blick ins Gesetz:
§ 28 IV FamFG (der für Ehesachen und Familienstreitsachen nicht anwendbar ist) i.V.m. § 139 ZPO einerseits und
§ 38 FamFG andererseits.
Der "verfahrensleitende Vermerk" dient somit der Dokumentationspflicht des Gerichts (= Verhandlungsprotokoll) !