Moin d-reez,
mache Dir stets klar:
Wer hat gegen wen welche Ansprüche und warum.
Kindesunterhalt:
Das Kind hat unter WM einen Anspruch auf KU gegen beide Eltern.
Wer wieviel zu zahlen hat, das hängt vom Einkommen ab. Das läüft auf eine Quotelung hinaus. Spannende Frage ist, wie diese aussieht, wenn ein ET nicht leistungsfähig ist. Wer tritt dann ein? Das JC oder auch oder gar voll der Vater?
Betreuungsunterhalt:
Die Schwangere hat Anspruch auf Unterhalt. Nur gegen den Er.zeuger der neuen Frucht oder auch gegen Dich? Und wie hoch wird der jewelige Untehalt sein.
So wie Ihr das angelegt habt, wird das nicht funzen, da Dritte betroffen und sogar benachteilt sind.
mache Dir stets klar:
Wer hat gegen wen welche Ansprüche und warum.
Kindesunterhalt:
Das Kind hat unter WM einen Anspruch auf KU gegen beide Eltern.
Wer wieviel zu zahlen hat, das hängt vom Einkommen ab. Das läüft auf eine Quotelung hinaus. Spannende Frage ist, wie diese aussieht, wenn ein ET nicht leistungsfähig ist. Wer tritt dann ein? Das JC oder auch oder gar voll der Vater?
Betreuungsunterhalt:
Die Schwangere hat Anspruch auf Unterhalt. Nur gegen den Er.zeuger der neuen Frucht oder auch gegen Dich? Und wie hoch wird der jewelige Untehalt sein.
So wie Ihr das angelegt habt, wird das nicht funzen, da Dritte betroffen und sogar benachteilt sind.