15-12-2012, 17:08
Eltern sind immer für ihre Kinder zuständig, egal ob sie elterlicher Paarbeziehung gemeinsam erzogen werden oder ohne elterliche Paarbeziehung gemeinsam erzogen werden.
Wenn die Eltern gmeinsam auftreten und zusammenarbeiten, geht im Prinzip alles. Dann lässt sich auch ein Wechselmodell realisieren, bei dem das Kind offiziell bei dem Elternteil wohnt, der am meisten Vorteile davon hat. Sobald aber der Staat seine Finger reinbekommt, ist Schluss mit lustig.
Wenn man sich zwar gut versteht, sich aber ein bisschen absichern möchte, vereinbart man ein Wechselmodell mit genauen Zeiten, wann das Kind bei wem ist. Also zum Beispiel in den ungeraden Wochen beim Vater, in den geraden Wochen bei der Mutter. Das hat auch Konsequenzen für den Unterhalt, deshalb braucht man dadurch keine gegenseitigen Übereinkünfte über Barunterhalt mehr.
Bleiben Übereinkünfte über Sonderbedarf, Mehrbedarf und grössere Aufgaben. Richtig bindend ist nichts davon (es kann immer dagegen geklagt werden), aber es kann späteres Streit vermieden helfen.
Wenn die Eltern gmeinsam auftreten und zusammenarbeiten, geht im Prinzip alles. Dann lässt sich auch ein Wechselmodell realisieren, bei dem das Kind offiziell bei dem Elternteil wohnt, der am meisten Vorteile davon hat. Sobald aber der Staat seine Finger reinbekommt, ist Schluss mit lustig.
Wenn man sich zwar gut versteht, sich aber ein bisschen absichern möchte, vereinbart man ein Wechselmodell mit genauen Zeiten, wann das Kind bei wem ist. Also zum Beispiel in den ungeraden Wochen beim Vater, in den geraden Wochen bei der Mutter. Das hat auch Konsequenzen für den Unterhalt, deshalb braucht man dadurch keine gegenseitigen Übereinkünfte über Barunterhalt mehr.
Bleiben Übereinkünfte über Sonderbedarf, Mehrbedarf und grössere Aufgaben. Richtig bindend ist nichts davon (es kann immer dagegen geklagt werden), aber es kann späteres Streit vermieden helfen.