Beiträge: 22
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2012
15-12-2012, 18:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2012, 18:12 von Deniz.)
(15-12-2012, 18:03)blue schrieb: (15-12-2012, 17:22)Opfer schrieb: Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...Bei der namensgebung wusste ich nichts von einem lover habe deswegen diesem namen zugestimmt...
Da ich blond bin, muss ich hier nochmal nachhaken. Verstehe ich richtig, dass das Kind den NACHnamen des "Lovers" hat? Steht das auch so in der Geburtsurkunde?
Nein, den selben Vornamen. Der kleine hat zwei Namen, den einen habe ich gegeben den anderen sie. Und den namen den sie den kleinen gegeben hat ist der Name ihres Lovers. Und ja es steht in der Urkunde da wir beide zugestimmt haben vor Gericht. Zu dem Zeitpunkt habe ich nichts von einem Lover gewusst, sonst hätte ich es nie zugelassen
Zitat:Wie alt ist das Kind jetzt genau?
Er ist 11 monate alt
Zitat:Dann schreibst Du, dass ihr 8 Monate verheiratet wart. Von wann ist das Scheidungsurteil? Ich frage deshalb, weil man ja das Trennungsjahr einhalten muß, bevor der Scheidungsantrag rausgehen kann. Wer hat die Scheidung eingereicht?
Es wurde ausländisches Recht angewandt da wir beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und da gibt es kein Trennungsjahr. hauptsache beide willigen ein und damit hat sichs