15-12-2012, 18:24
Hier der link zum Interview, bei 123recht.net: http://www.123recht.net/Trennung-geht-je...33089.html
Ist schon ein Dilemma auf Fragen so antworten zu müssen, dass einem nicht die Hälfte möglicher Mandanten sogleich die Kehrseite zeigt.
Immerhin appeliert der RA an die Eltern die Konfliktebenen zu trennen und nicht auf den Rücken der Kinder auszutragen. - Wie´s dann in der täglichen Praxis ausschaut mal dahingestellt, wenn er die stumpf blockierende und rechtlich sich im Vorteil befindliche MeinBauch-MeinKind-Mutter vertritt.
Lustig, wie er sich über "die Schulden des anderen" äußert und selbst den veralteten Begriff "Besuchsrecht" verwendet. - Vielleicht ist ihm aber auch die Verwendung des aktuellen Unworts nur noch unangenehmer?
Seine Bankrotterklärung liest sich hübsch. Niemand kann etwas machen, wenn Muddi sich stur stellt. Klar, sie hat die Geisel und mit Geiselnehmerinnen ist zu verhandeln, notfalls bis zum Ausschluss des Erzeugers.
Auf die Idee, dass möglicherweise Väter zu weiteren 50% schon aus dem Grund weitergehende Anträge nicht stellen, weil deren Anwälte davon abraten, kommt er nicht. Die gleiten dann in seiner Statistik sanft auf die Seite der "sich einvernehmlich Einigenden".
Ist schon ein Dilemma auf Fragen so antworten zu müssen, dass einem nicht die Hälfte möglicher Mandanten sogleich die Kehrseite zeigt.
Immerhin appeliert der RA an die Eltern die Konfliktebenen zu trennen und nicht auf den Rücken der Kinder auszutragen. - Wie´s dann in der täglichen Praxis ausschaut mal dahingestellt, wenn er die stumpf blockierende und rechtlich sich im Vorteil befindliche MeinBauch-MeinKind-Mutter vertritt.
Lustig, wie er sich über "die Schulden des anderen" äußert und selbst den veralteten Begriff "Besuchsrecht" verwendet. - Vielleicht ist ihm aber auch die Verwendung des aktuellen Unworts nur noch unangenehmer?
Seine Bankrotterklärung liest sich hübsch. Niemand kann etwas machen, wenn Muddi sich stur stellt. Klar, sie hat die Geisel und mit Geiselnehmerinnen ist zu verhandeln, notfalls bis zum Ausschluss des Erzeugers.
Auf die Idee, dass möglicherweise Väter zu weiteren 50% schon aus dem Grund weitergehende Anträge nicht stellen, weil deren Anwälte davon abraten, kommt er nicht. Die gleiten dann in seiner Statistik sanft auf die Seite der "sich einvernehmlich Einigenden".
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)