22-03-2009, 15:36
Das Szenario ist wohlbekannt: Ex marschiert einfach zur ARGE, will dort Geld für sich, z.B. ergänzendes ALG II. Und sofort trudeln beim Vater Drohbriefe der ARGE ein, Forderungen auf Auskunftserteilung, Forderungen nach mehr Kindesunterhalt, auch rückwirkend, Druck, Klagen.
Mir sind aber einige Zwischenschritte in diesem Mechanismus nicht klar bzw. nicht belegt. Der Bedarf des Kindes ist durch Unterhalt und Kindergeld bereits mehr als voll gedeckt. Die Ex beantragt ergänzendes ALG II nicht für das Kind, sondern für sich. Das bedeutet doch eigentlich, dass die ARGE nur für Ex übergegangene Ansprüche geltend machen kann, nicht für das Kind? Ex und Kind leben zwar in Bedarfsgemeinschaft, aber wo steht dass das einen Anspruchsübergang für Kindesunterhalt begründet?
Mir sind aber einige Zwischenschritte in diesem Mechanismus nicht klar bzw. nicht belegt. Der Bedarf des Kindes ist durch Unterhalt und Kindergeld bereits mehr als voll gedeckt. Die Ex beantragt ergänzendes ALG II nicht für das Kind, sondern für sich. Das bedeutet doch eigentlich, dass die ARGE nur für Ex übergegangene Ansprüche geltend machen kann, nicht für das Kind? Ex und Kind leben zwar in Bedarfsgemeinschaft, aber wo steht dass das einen Anspruchsübergang für Kindesunterhalt begründet?