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(15-12-2012, 18:21)blue schrieb: (15-12-2012, 18:11)Opfer schrieb: Und ja es steht in der Urkunde da wir beide zugestimmt haben vor Gericht.
Ich verstehe nicht, was das Gericht (war das die Scheidungsverhandlung?) mit der Geburtsurkunde zu tun hat. Da das Kind also noch während der Ehe geboren wurde, trägt es Deinen NACHnamen oder den der Mutter?

Es trägt meinen Nachnamen. Es geht nur um ven Vornamen. Was daas Gericht damit zu tun hat. Sie hat beim Ordnungsamt beii der Namensgebung sich sturr quersgestellt und es wurde keine geburtsurkunde ausgestellt. Das kind konnte nicht versichert werden. Dann bin ich zum Ordnungsamt gerannt habe die Urkunde OHNE VORNAMEN ausstellen lassen und habe den kleinen dann Familienversichert. Sie hat zeitgleich beim Gericht die alleinige Sorge beantragt da ich angeblich mich nicht kümmern würde und der kleine nicht versichert werden kann etc.. lauter lügen. Jedenfalls haben wir das Gegenteil bewiesen vor gericht. Es ging da eigentlich um das sorgerecht und gleich im anschluss wurde wegen dem namen eine einigung erzielt. da hat Sie den namen ihres Lovers genannt und ich habe zugestimmt da ich zu dem zeitpunkt nichts von einem lover wusste folglich konnte ich auch nicht wissen wie ihr lover mit vornamen heisst, verstanden?