15-12-2012, 18:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2012, 18:45 von StrengGeheimerInformant.)
Was für ein Widerspruch in sich:
Letztendlich sagt der Anwalt nichts Anderes, als dass es dem Kindbesitzer (meist f, selten m) ums Geld geht und anderes nachrangig zu sein hat. Denn wie anders lässt sich obiges Statement erklären?
Er muss zahlen - und Ruhe hat im Karton zu herrschen. Nun stellt Er auch noch Forderungen, mag sein Kind sehen, an der Erziehung teilhaben und sich dort auch einbringen bzw. Verantwortung übernehmen; eine Frechheit sondergleichen - sowas!
Zahl' und gib gefälligst Ruh'.
Wahrlich besorgniserregende Zustände ...
(Kleinkriege mal ausgenommen)
________
Nachtrag: Immerhin gibt die Robe am Ende zu
"... Kinder lieben beide Eltern ..."
Zitat:... Natürlich wird sehr häufig um Geld gestritten. In diesen Verfahren ist aber der Streit meist zu Ende, wenn das Gericht entschieden hat.
In den letzten Jahren steigt aber zunehmend die Zahl der Verfahren, in denen es um die Kinder geht, sei es um das Besuchsrecht, sei es um die elterliche Sorge. Dies haben mir auch Familienrichter bestätigt. ...
Letztendlich sagt der Anwalt nichts Anderes, als dass es dem Kindbesitzer (meist f, selten m) ums Geld geht und anderes nachrangig zu sein hat. Denn wie anders lässt sich obiges Statement erklären?
Er muss zahlen - und Ruhe hat im Karton zu herrschen. Nun stellt Er auch noch Forderungen, mag sein Kind sehen, an der Erziehung teilhaben und sich dort auch einbringen bzw. Verantwortung übernehmen; eine Frechheit sondergleichen - sowas!
Zahl' und gib gefälligst Ruh'.
Wahrlich besorgniserregende Zustände ...
(Kleinkriege mal ausgenommen)
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Nachtrag: Immerhin gibt die Robe am Ende zu
"... Kinder lieben beide Eltern ..."