15-12-2012, 21:52
Erst einmal danke für die Antworten, es ist ja schon mal erfreulich dass ich wenigstens die Ausbildung zur Melkmaschine machen darf. Allerdings:
Hier widersprechen sich die Angaben im Internet doch sehr deutlich, auch hier im Forum (z.B. hier).
Ja, was wir auch in der ersten Zeit (um Vertrauen "aufzubauen") so gehalten haben
Dann auf Pille gewechselt und die Verantwortung abgegeben...
(15-12-2012, 21:38)Jessy schrieb: Und zu guter letzt: KU und BU sind nicht rückwirkend forderbar, es sei denn die fordernde Seite ist aus "wichtigen" Gründen an der Forderung gehindert. Das heißt im Klartext: Wenn die KM als Vater "unbekannt" eintragen lässt, kann sie zwar theoretisch in ein paar Jahren daherkommen und dich offiziell doch noch als Vater angeben, das hat aber keine rückwirkenden Ansprüche zur Folge, denn sie war ja an der Geltendmachung von UH NICHT gehindert, sondern hat aus freien Stücken keinen Vater angegeben. Kein Richter dieser Welt würde ihr abnehmen "Ach ja, ich konnte mich an den Vater meines Kindes leider nicht erinnern, aber nach zehn Jahren ist mir dann plötzlich eingefallen, wer es sein könnte, deswegen will ich jetzt mein Geld". Siehe auch § 1613 BGB --> http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html
Hier widersprechen sich die Angaben im Internet doch sehr deutlich, auch hier im Forum (z.B. hier).
(15-12-2012, 21:44)blue schrieb: Ich bin in der Gefahr, dass mich @p auf moderiert setzt.
Die Frage sei mir trotzdem gestattet: Schonmal was von einer Lümmeltüte gehört?
Ja, was wir auch in der ersten Zeit (um Vertrauen "aufzubauen") so gehalten haben
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