16-12-2012, 00:37
(15-12-2012, 23:49)OpenEnd schrieb: Besonders stutzig macht mich die "rechtliche Verhinderung", wo nichts explizit vom Verschulden der Mutter steht, sondern lediglich, dass die Vaterschaft noch nicht festgestellt wurde...
Lass dich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf juristische Details ein, dir fehlen noch die näheren Kenntnisse um damit umzugehen. Der Anwalt macht Werbung für sich, aber der Fall ist nicht über die Story zu beurteilen, die dort erzählt wird. Dazu fehlen die wesentlichen Informationen. Nur am Rande im letzten Beitrag kommt zum Beispiel raus, dass er in der Schweiz lebt. Wenn er einfach gegangen ist, dann war er wahrscheinlich nicht einfach aufzufinden.
Selbstverständlich kann die Dame im Sinne der Juristerei gehindert gewesen sein, Vaterschaft und damit Unterhalt geltend zu machen. Ich will jetzt keine langen weiteren Szenarien dieses Zustandes ausmalen, aber dein Szenario ist ganz klar: Sie ist nicht mit einem Dritten verheiratet, sie kennt dich, du bist für sie erreichbar, du bist ein Vaterschaftskandidat, sie wird weiterhin Sozialleistungen wollen und ist somit auch zur Mithilfe verpflichtet, die Vaterschaft feststellen zu lassen.
Wenn, wenn, wenn: Sie überhaupt schwanger ist und du der Vater bist.