22-03-2009, 17:18
(22-03-2009, 15:36)p schrieb: Mir sind aber einige Zwischenschritte in diesem Mechanismus nicht klar bzw. nicht belegt. … Ex und Kind leben zwar in Bedarfsgemeinschaft, aber wo steht dass das einen Anspruchsübergang für Kindesunterhalt begründet?
Ist es nicht inzwischen so, dass der Beamtenstadl Familie immer gerade so definiert, wie es gerade in den Kram passt?
Die (nach Artikel 6 GG zu schützende) Familie ist doch inzwischen tot, es leben die Bedarfsgemeinschaft bzw. Lebensabschnittsgemeinschaft, etc.