16-12-2012, 12:04
(16-12-2012, 11:00)Opfer schrieb: habe nochwas im Net recherchiert.
Das Konto wäre bis zu einem betrag von bis 1 029,99 € netto unpfändbar.
Nein, aber das spielt jetzt keine Rolle. Den Unterschied zwischen §850d ZPO und §850c ZPO haben wir alle paar Wochen im Forum und auch die Untiefen fiktiven Einkommens. Gehe einen Schritt nach dem anderen und der nächste Schritt ist die Klärung der Abstammung.