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Unterhalt zurückzahlen?
#5
(16-12-2012, 15:50)Muckel schrieb: Das kann ich dir gar nicht zu 100% sagen, ich selber habe nix unterschrieben, aber ich glaube sie haben das mal Gerichtlich festlegen lassen.
Naja, ich denke, wenn es tituliert wäre, wüsstest du es.

Ein Gericht kann das nicht mal eben so festlegen, ohne dass du es merkst.

Dann bliebe noch die Frage, ob und wann du in Verzug gesetzt wurdest, also zur Einkommensauskunft und zur Zahlung von (höherem) Unterhalt aufgefordert wurdest.
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Unterhalt zurückzahlen? - von Muckel - 16-12-2012, 15:15
RE: Unterhalt zurückzahlen? - von beppo - 16-12-2012, 15:36
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