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Unterhalt zurückzahlen?
#8
(16-12-2012, 16:38)Muckel schrieb: Versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht wo das Problem ist wenn ich es direkt an die Kindesmutter überweise...
Meiner Meinung nach kannst Du natürlich (den aktuellen) Unterhalt an die Mutter direkt überweisen.
Du wirst das mit Deinen Zahlungsnachweisen belegen können und Mutter wird es der Vorschusskasse belegen können/müssen.

Aber: Du hast Schulden von mehr als einem Jahr aufgebaut! Diese und der laufende Unterhalts müssen bezahlt werden.
Was die Schulden betrifft, müssen diese meines Erachtens jedoch an die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt werden.
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Unterhalt zurückzahlen? - von Muckel - 16-12-2012, 15:15
RE: Unterhalt zurückzahlen? - von beppo - 16-12-2012, 15:36
RE: Unterhalt zurückzahlen? - von Muckel - 16-12-2012, 15:50
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