16-12-2012, 18:58
Wenn eine Beistanschaft besteht, wird sich der Beistand nicht nur hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses, sondern auch wegen des Differenzbetrages zum Titel an dich wenden. Zahlungen werden dann an den Beistand gehen müssen, der das Geld teilweise an die Mutter, teilweise an die Unterhaltsvorschusskasse weiterreicht.
Wenn keine Beistandschaft besteht, kann die Mutter Dank des vollstreckbaren Titels (ein Urteil über Unterhalt ist einer) direkt vollstrecken lassen. Vielleicht dauert es ein bisschen länger als innerhalb Deutschlands, aber das geht auch bei schweizer Konten und Arbeitgebern.
Deine Möglichkeiten sind: Du kannst es drauf ankommen lassen oder die Schulden abstottern. Einen Rat kann man dazu nicht geben, zu viel hängt von den ungeschriebenen Dingen ab, z.B. von den Verhaltensgewohnheiten der Mutter, ihrer sonstigen finanziellen Situation, dem bisherigen Werdegang eurer Unterhaltsangelegenheit. Schätze ihre Reaktionen ein und handle entsprechend.
Wenn keine Beistandschaft besteht, kann die Mutter Dank des vollstreckbaren Titels (ein Urteil über Unterhalt ist einer) direkt vollstrecken lassen. Vielleicht dauert es ein bisschen länger als innerhalb Deutschlands, aber das geht auch bei schweizer Konten und Arbeitgebern.
Deine Möglichkeiten sind: Du kannst es drauf ankommen lassen oder die Schulden abstottern. Einen Rat kann man dazu nicht geben, zu viel hängt von den ungeschriebenen Dingen ab, z.B. von den Verhaltensgewohnheiten der Mutter, ihrer sonstigen finanziellen Situation, dem bisherigen Werdegang eurer Unterhaltsangelegenheit. Schätze ihre Reaktionen ein und handle entsprechend.