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Unterhalt zurückzahlen?
#11
(16-12-2012, 18:58)p schrieb: Wenn eine Beistanschaft besteht, wird sich der Beistand nicht nur hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses, sondern auch wegen des Differenzbetrages zum Titel an dich wenden. Zahlungen werden dann an den Beistand gehen müssen, der das Geld teilweise an die Mutter, teilweise an die Unterhaltsvorschusskasse weiterreicht.
In aller Regel sitzen die beiden Mädels auf einem Flur im Gebäude. Big Grin
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Unterhalt zurückzahlen? - von Muckel - 16-12-2012, 15:15
RE: Unterhalt zurückzahlen? - von beppo - 16-12-2012, 15:36
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