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Unterhalt zurückzahlen?
#12
(16-12-2012, 18:58)p schrieb: Wenn eine Beistanschaft besteht, wird sich der Beistand nicht nur hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses, sondern auch wegen des Differenzbetrages zum Titel an dich wenden. Zahlungen werden dann an den Beistand gehen müssen, der das Geld teilweise an die Mutter, teilweise an die Unterhaltsvorschusskasse weiterreicht.

Wenn keine Beistandschaft besteht, kann die Mutter Dank des vollstreckbaren Titels (ein Urteil über Unterhalt ist einer) direkt vollstrecken lassen.

Hallo
Ja Beistand besteht einer. Fragt man sich wie die Exe darauf überhaupt gekommen ist. Hat zumindest seehr lange gedauert.
Dass das Urteil jetzt sozusagen der Titel ist hab ich eben nicht genau gewusst. War mir da bissle unsicher, deshalb hatte ich oben geschrieben das ich es glaube das er Tituliert ist Wink

Sie haben auch schon in meiner Firma nen Brief geschickt mit dem Einkommensnachweisen, weil ich es nicht gemacht hatte. Das der vorgeschossene Unterhalt zurückgezahlt werden muss habe ich schon gewusst, mir gings halt nur um den Differenzbetrag.
Naja gut. Die Hexe wird sich natürlich soviel holen wie geht, die war schon immer ziemlich Geldgeil. Aber selber nur Hartz machen und sich durch die Gegend vögeln. Und dann wundert sie sich warum ich keinen Kontakt haben will. Das war wirklich frech als sie mir die SMS schrieb und fragte wann sie den Rest bekommt. Wenn sie keine 1000km weg wohnen würde....ich war damals auf 180.

Auf jeden Fall bedank ich mich bei allen für die Antworten. Habe nun meinen beschränkten Horizont erweitern können Smile
Eigentlich unglaublich was in Deutschland so abgeht. Ich muss ehrlich sagen, ich meide die Schweizer Frauen ungemein. Wenns hier mal zum Unfall kommen würde, wärs erheblich teuer^^
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Unterhalt zurückzahlen? - von Muckel - 16-12-2012, 15:15
RE: Unterhalt zurückzahlen? - von beppo - 16-12-2012, 15:36
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