22-03-2009, 19:17
Die Frage hat natürlich einen Hintergrund. Der Anspruchsübergang scheint in Wirklichkeit wackliger und umstrittener zu sein, wie die ARGEN glauben machen.
Wenn in dem Schreiben noch weitere Begründungen wie der Verweis auf § 33 Absatz 1 SGB II enthalten sind, würde mich das schon interessieren.
Wenn in dem Schreiben noch weitere Begründungen wie der Verweis auf § 33 Absatz 1 SGB II enthalten sind, würde mich das schon interessieren.