22-03-2009, 19:31
(22-03-2009, 19:17)p schrieb: Die Frage hat natürlich einen Hintergrund. Der Anspruchsübergang scheint in Wirklichkeit wackliger und umstrittener zu sein, wie die ARGEN glauben machen.So ist es
Zitat:Wenn in dem Schreiben noch weitere Begründungen wie der Verweis auf § 33 Absatz 1 SGB II enthalten sind, würde mich das schon interessieren.Nein, in den angehängten -Bestimmungen- werden lediglich
§ 60 SGB II, BGB 1601,1603,1605,1613,1360,1569,1570,1615 I. 58 Ehegesetz,
12 LPartG, 16 LPart erwähnt