17-12-2012, 23:30
(17-12-2012, 22:02)sorglos schrieb:(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Die meisten stimmen Vergleichen zu, um endlich ihre Ruhe zu haben und stellen erst später fest, dass damit noch lange keine Ruhe herrscht.Das ist wohl so. Jedoch gibt das kein Recht über diese zu richten. Und es gibt bestimmt eine ebenso große Zahl an Vergleichen, wo anschließend Ruhe einkehrt, weil alle Beteiligten einen im Rahmen des Vergleichs getroffene Regelung akzeptieren, jedenfalls lieber als wieder solche Verfahren. Die schreiben dann halt darüber nicht.
Ok. an diesem Punkt hatte ich schon gezögert, ob ich nicht etwas dazu schreiben sollte, war dann aber doch des ewigen Schreibens müde.
Ich hatte bis zur OLG-Verhandlung mit massiven Blockaden der KM incl. Missbrauchsvorwürfen mit Strafanzeige zu kämpfen. Verhandlungsgegenstand war gSR u. Umgang. Während der Verhandlung sollte ich meine noch laufende Umgangsklage zurückziehen, im Gegenzug wollte die Km mir freiwillig Umgang gewähren. Sie bot mir ca. 10 Tage an, ein Ergebnis, was das Gericht niemals selbst beschlossen hätte. Seit einem Jahr hält sich die KM erstaunlicherweise penibel an unseren Vergleich und ist sogar flexibel. Vom gSR will ich aber nicht reden, der Beschluss ist hier im Archiv zu lesen.
PS
Jeder Fall ist ein Einzelfall.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel