22-03-2009, 21:54
Danke. Das ist positiv. Allerdings bezieht es sich nur auf die Pflichten zur Vorabprüfung von eingestellten Inhalten und zu Abmahngebühren, wenn jemand eine Rechtsverletzung feststellt. An der Frage, wieviel Zitat erlaubt ist, hat sich nichts geändert.
Anders gesagt, das Damoklesschwert hängt jetzt an einem deutlich dickeren Faden, aber es ist noch so scharf wie vorher :-)
Anders gesagt, das Damoklesschwert hängt jetzt an einem deutlich dickeren Faden, aber es ist noch so scharf wie vorher :-)