18-12-2012, 21:50
Entführung: Machtkampf um das Kind (diepresse.com, 07.04.2012)
Hier ist es noch genauer beschrieben:
Fall Oliver (vorerst) entschieden: Vater erhält nun Sorgerecht
Schon heftig,was da ablief - von beiden Seiten. Die Argumentation des Dänischen Gerichts ist aber klar und einleuchtend - warum soll man der Mama Recht geben, nur weil sie nach der Tat zwei Jahre aushielt ? Nach eigener Erfahrung mit dem KSÜ kann ich bestätigen, dass dieser Gesetzesmüll in der Tat die Konflikte verschärft und nicht löst - es findet lediglich eine Bindung an den Aufenthaltsort des Kindes statt, was, wie man sieht, im Zweifel höchstens dazu führt, dass die Argumentation des Gerichts komplizierter wird - in diesem Fall des Dänischen.
Dem Vater ist keinesfalls zu raten, Österreichischen Boden in den nächsten zehn Jahren zu betreten - die werden ihn festhalten, eine ebenfalls komplizierte Argumentationskette aufbauen, und dann zu "Recht" den kleinen Oliver der Mutter übergeben, weil der Vater ja dann in Haft sitzt und die Mutter sowieso ihr Kind kriegen soll - der andere ist ja nur der Vater.
Zitat:Als sich das Paar 2010 trennte, kehrte die Frau mit dem Kind nach Österreich zurück. Hier gilt die Frau als obsorgeberechtigt, in Dänemark erkämpfte sich der Vater die alleinige Obsorge. Von österreichischer Seite liegt ein internationaler Haftbefehl gegen den Mann vor. Von dänischer Seite gibt es ebenfalls einen Haftbefehl, allerdings gegen die Mutter.Das sind ja wohl klare Verhältnisse - vielen Dank an das Haager KSÜ, welches wohl nicht mehr wert ist, als der Strom, den der Abruf im Internet kostet.
Hier ist es noch genauer beschrieben:
Fall Oliver (vorerst) entschieden: Vater erhält nun Sorgerecht
Schon heftig,was da ablief - von beiden Seiten. Die Argumentation des Dänischen Gerichts ist aber klar und einleuchtend - warum soll man der Mama Recht geben, nur weil sie nach der Tat zwei Jahre aushielt ? Nach eigener Erfahrung mit dem KSÜ kann ich bestätigen, dass dieser Gesetzesmüll in der Tat die Konflikte verschärft und nicht löst - es findet lediglich eine Bindung an den Aufenthaltsort des Kindes statt, was, wie man sieht, im Zweifel höchstens dazu führt, dass die Argumentation des Gerichts komplizierter wird - in diesem Fall des Dänischen.
Dem Vater ist keinesfalls zu raten, Österreichischen Boden in den nächsten zehn Jahren zu betreten - die werden ihn festhalten, eine ebenfalls komplizierte Argumentationskette aufbauen, und dann zu "Recht" den kleinen Oliver der Mutter übergeben, weil der Vater ja dann in Haft sitzt und die Mutter sowieso ihr Kind kriegen soll - der andere ist ja nur der Vater.
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