23-03-2009, 07:30
Hallo zurück, Flüchtling,
es ist doch aber schön zu sehen, dass es auch emotionslos geht.
Soweit kann ich folgen, was Vaterschaft und Stragtegie gegenüber JA und ARGE angeht, nur bei diesem
liegt eine Fehleinschätzung Deinerseits vor, sofern Du nicht von Geld verdienen sprichst, welches niemand ausser Dir kennt.
Ansonsten geht's den Ämtern nur um Deine Kohle und nicht darum, um mit Dir zu kämpfen. Die wollen nur Dein Bestes und deshalb darfst Du die Hosen der letzten 5 Jahre runterlassen. Bei begründetem Verdacht auf mehr, auch umgehend wieder, sonst garantiert alle 2 Jahre. Und je mehr Du verdienst, desto mehr wollen die: ARGE für die Exe, JA fürs Kind.
Und was Du zahlen wirst, bestimmt die Richterin und nicht Du.
![Exclamation Exclamation](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/exclamation.gif)
Den hier kann ich beim besten Willen nicht verstehen:
1. Woher weisst Du wann und wieviel Du erben wirst?
2. Können sich in 15 Jahren manche Dinge vielleicht ändern?
3. Gepfändet kann nur werden, wenn Du das Erbe antrittst (musst Du, bei InsO, bei Unterhaltsschulden weiss ich nicht genau) und ein gültiger Titel über Unterhalts-(oder sonstige) Schulden besteht.
Sofern Dir 1) und 2) klar sind, würde ich an 3) eine netto-Rechnung Unterhaltsschulden vs mögliches Erbe aufmachen, nachdem Du Dein Urteil hast.
Dann dürfte die Entscheidung eh eindeutig sein.
MfG
der Master Chief
es ist doch aber schön zu sehen, dass es auch emotionslos geht.
Soweit kann ich folgen, was Vaterschaft und Stragtegie gegenüber JA und ARGE angeht, nur bei diesem
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: Ich werde weiterhin selbststaendig arbeiten und versuchen moeglichst viel Geld zu verdienen.und diesem
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: Das ist fuer mich besser, als den Kampf aufzunehmen mit der Arge und Hartz 4 sowie JA,...
liegt eine Fehleinschätzung Deinerseits vor, sofern Du nicht von Geld verdienen sprichst, welches niemand ausser Dir kennt.
Ansonsten geht's den Ämtern nur um Deine Kohle und nicht darum, um mit Dir zu kämpfen. Die wollen nur Dein Bestes und deshalb darfst Du die Hosen der letzten 5 Jahre runterlassen. Bei begründetem Verdacht auf mehr, auch umgehend wieder, sonst garantiert alle 2 Jahre. Und je mehr Du verdienst, desto mehr wollen die: ARGE für die Exe, JA fürs Kind.
Und was Du zahlen wirst, bestimmt die Richterin und nicht Du.
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: Ich hoffe, das die ARGE wegen dem Unterhalt fuer die Mutter nicht zu laestig wird. Den kann ich eh nicht zahlen.
![Exclamation Exclamation](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/exclamation.gif)
Den hier kann ich beim besten Willen nicht verstehen:
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: In 15 Jahren werde ich wahrscheinlich etwa 60000 Euro erben. Da macht es eigentlich keinen Sinn ins Ausland zu gehen. Da denn spaeter eh die Erbschaft weggepfaendet wird.
1. Woher weisst Du wann und wieviel Du erben wirst?
2. Können sich in 15 Jahren manche Dinge vielleicht ändern?
3. Gepfändet kann nur werden, wenn Du das Erbe antrittst (musst Du, bei InsO, bei Unterhaltsschulden weiss ich nicht genau) und ein gültiger Titel über Unterhalts-(oder sonstige) Schulden besteht.
Sofern Dir 1) und 2) klar sind, würde ich an 3) eine netto-Rechnung Unterhaltsschulden vs mögliches Erbe aufmachen, nachdem Du Dein Urteil hast.
Dann dürfte die Entscheidung eh eindeutig sein.
MfG
der Master Chief
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borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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