19-12-2012, 11:40
Hallo Forum,
besten Dank für die schnellen Antworten zum Thema. Da ich mich erst seit kurzem mit diesem Problemthema beschäftige, hab ich noch keinen wirklich entspannten Umgang damit.
Eine Excel Tabelle mit den Betreuungszeiten (in Tagen) habe ich schon seit längerem (Väter sind da wohl alle gleich --> "Absicherung" für den Streitfall. Ob so nen Excel Tabelle aber juristischen Wert hat?).
Den Tip "elternuntschiriebenes Dokument zum Wechselmodell" werde ich verfolgen.
Damit empfehlt ihr mir (bzw. mir und der Mutter) die klare Bekennung zum 50-50 Wechselmodell gegenüber allen relevanten Ämtern? Sehe ich das richtig so? Allein schon aus Selbstschutz?
Wenn ja, kann ein Kind in zwei Bedarfsgemeinschaften gleichzeitig leben (macht das JobCenter bei sowas mit)?
Werden dann die Bezüge für das Kind halbiert und beide Elternteilen steht das gleiche zu?
Kennt jemand ein lebendes Beispiel für diese Situation?
Wenn ja, wie definiert das JobCenter "alleinerziehend"?
Ich dachte bisher, dass alleinerziehend über den Hauptwohnsitz des Kindes bei getrennt lebenden Eltern definiert wird.
Ich selbst bezeichne mich in diesem Zusammenhang als Teilzeit-Alleinerziehenden (wqegen 50-50 Modell), aber das ist ja nicht rechtskräftig.
Wenn ja, ist der Mutter zu empfehlen das JobCenter zu informieren, dass: - es ein Wechselmodell gibt
- man das mit dem "alleinerziehend" anders interpretiert hat
- eine Neuberechnung des letzten Jahres anstrebt
Wenn ja, wass passiert mit dem Kindergeld? Das bekommt doch auch nur ein Elternteil bei getrennt lebenden Eltern, oder irre ich da?
besten Dank für die schnellen Antworten zum Thema. Da ich mich erst seit kurzem mit diesem Problemthema beschäftige, hab ich noch keinen wirklich entspannten Umgang damit.
Eine Excel Tabelle mit den Betreuungszeiten (in Tagen) habe ich schon seit längerem (Väter sind da wohl alle gleich --> "Absicherung" für den Streitfall. Ob so nen Excel Tabelle aber juristischen Wert hat?).
Den Tip "elternuntschiriebenes Dokument zum Wechselmodell" werde ich verfolgen.
Damit empfehlt ihr mir (bzw. mir und der Mutter) die klare Bekennung zum 50-50 Wechselmodell gegenüber allen relevanten Ämtern? Sehe ich das richtig so? Allein schon aus Selbstschutz?
Wenn ja, kann ein Kind in zwei Bedarfsgemeinschaften gleichzeitig leben (macht das JobCenter bei sowas mit)?
Werden dann die Bezüge für das Kind halbiert und beide Elternteilen steht das gleiche zu?
Kennt jemand ein lebendes Beispiel für diese Situation?
Wenn ja, wie definiert das JobCenter "alleinerziehend"?
Ich dachte bisher, dass alleinerziehend über den Hauptwohnsitz des Kindes bei getrennt lebenden Eltern definiert wird.
Ich selbst bezeichne mich in diesem Zusammenhang als Teilzeit-Alleinerziehenden (wqegen 50-50 Modell), aber das ist ja nicht rechtskräftig.
Wenn ja, ist der Mutter zu empfehlen das JobCenter zu informieren, dass: - es ein Wechselmodell gibt
- man das mit dem "alleinerziehend" anders interpretiert hat
- eine Neuberechnung des letzten Jahres anstrebt
Wenn ja, wass passiert mit dem Kindergeld? Das bekommt doch auch nur ein Elternteil bei getrennt lebenden Eltern, oder irre ich da?