23-03-2009, 08:48
Die ARGE ist wegen dem Exenunterhalt kein Problem. Die wissen und akzeptieren schnell, dass sie trocken bohren.
Für eine Handlungsweise gegenüber dem Jugendamt hast du dich ja bereits entschieden, wenn du das tragbar findest, ist es okay. Tituliere den Unterhalt aber VOR der Verhandlung, siehe faq. Ausserdem kann es sein, dass der Richter sechs Monat für unzulässig kurz hält und damit das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin nicht befriedigt ist.
Was du vorhast, geht selten gut. Es kann ein Jahr gut gehen, auch zwei, fünf Jahre. Dann stösst was an dein finanzielles Kartenhaus und alles kracht zusammen. Vielleicht wirst du mal krank und verdienst nichts. Vielleicht kommen man zwingende höhere Ausgaben, irgendwas wichtiges geht kaputt, vielleicht musst du mal aus deiner billigen Wohnung raus, vielleicht, vielleicht....Kindesunterhalt geht über Jahrzehnte, das Leben wird nicht so gradlinig verlaufen wie es das deutsche Unterhaltrecht voraussetzt. Das befindet sich mental in den 1950er Jahren.
Wichtig sind also Aufbau von Sicherheiten, ein Plan B, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Für eine Handlungsweise gegenüber dem Jugendamt hast du dich ja bereits entschieden, wenn du das tragbar findest, ist es okay. Tituliere den Unterhalt aber VOR der Verhandlung, siehe faq. Ausserdem kann es sein, dass der Richter sechs Monat für unzulässig kurz hält und damit das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin nicht befriedigt ist.
Was du vorhast, geht selten gut. Es kann ein Jahr gut gehen, auch zwei, fünf Jahre. Dann stösst was an dein finanzielles Kartenhaus und alles kracht zusammen. Vielleicht wirst du mal krank und verdienst nichts. Vielleicht kommen man zwingende höhere Ausgaben, irgendwas wichtiges geht kaputt, vielleicht musst du mal aus deiner billigen Wohnung raus, vielleicht, vielleicht....Kindesunterhalt geht über Jahrzehnte, das Leben wird nicht so gradlinig verlaufen wie es das deutsche Unterhaltrecht voraussetzt. Das befindet sich mental in den 1950er Jahren.
Wichtig sind also Aufbau von Sicherheiten, ein Plan B, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.